Gesetze / Verordnungen

Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere in Tierhaltungen:
Die Haltungsbedingungen für Tiere wurden bisher leider nur sehr unzureichend geregelt:

1. auf europäischer Ebene durch
1.1 Empfehlungen des Europarates
1.2 Richtlinien der EU
Eine Übersicht finden Sie unter:
hier
Die neuen EU-Ökovorschriften finden Sie in der
Verordnung (EG) 834/2007 des Rates vom 28.06.2007

Die Richtlinie 98/58/EG des Rates über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere enthält Grundregeln zum Schutz von Tieren aller Arten (einschließlich Fische, Reptilien und Amphibien), die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet oder gehalten werden. Diese Regelung beruht auf dem
Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (in deutscher Übersetzung als Broschüre beim BMVEL erhältlich)
und den vom „Farm Animal Welfare Council“ des britischen Landwirtschaftsministeriums festgelegten
fünf Freiheiten“:
· Freisein von Hunger und Durst (Zugang zu frischem Trinkwasser und gesunder Nahrung),
·
Freisein von Unbehagen (angemessenes Lebensumfeld mit Unterschlupf und bequemem Liegeplatz),
· Freisein von Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten (Verhütung bzw. schnelle Behandlung),
· Freisein zum Ausleben normaler Verhaltensweisen (ausreichendes Platzangebot, angemessene                     Funktionsbereiche und sozialer Kontakt zu Artgenossen),
· Freisein von Angst und Leiden (Haltungsbedingungen und Behandlungen, die keine psychischen Leiden        fördern).

Die Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere sind als Mindestanforderun- gen festgelegt worden. Es steht den nationalen Regierungen demnach frei, strengere Normen festzulegen, soweit sie mit dem Vertrag vereinbar sind. Von dieser Möglichkeit haben Deutschland und Schweden im Zusammenhang mit der Hennenhaltung (-sverordnung) Gebrauch gemacht.

2. in der Bundesrepublik Deutschland durch
2.1. das Grundgesetz im Artikel 20a:
Artikel 20a [Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen]
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Bedauerlicherweise ist die Ergänzung des Grundgesetzes um das Staatsziel Tierschutz noch nicht in den Köpfen der Staatsanwälte und der Richter angekommen. Diesen Eindruck vermitteln zumindest viele Staatsanwälte und Richter im Zusammenhang mit Anzeigen und Verfahren wegen Tierquälerei. Das Bundeverfassungsgericht müsste sein Urteil zum Schächten

2.2  Tierschutzgesetz vom 24.07.1972 (in der jeweils neuesten Fassung):
www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html 
2.3 
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchG) vom 25. 10 2001 (in der
jeweils neuesten Fassung):
www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
2.4  Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
vom 09.02.2000:
www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_09022000_32135220006.htm 
2.5  Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen
www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/HaltungWild.pdf?__blob=publicationFile

2.7 Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der
      Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung –
TierSchTrV):
      www.gesetze-im-internet.de/tierschlv_2013/TierSchlV.pdf

2.8 EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport:
www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_texte/EU-TierschutztransportVO.html;nn=310198
2.9. Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung
       oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des            Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung – TierSchlV):
       www.gesetze-im-internet.de/tierschlv_2013/TierSchlV.pdf

Daneben gibt es weitere Bestimmungen, die zu beachten sind:
3.1  Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen
       (Schweinehaltungshygieneverordnung – SchHaltHygV) vom 07.06.1999

4. Eine Zusammenstellung aller Bundesgesetze und Verordnungen der Bundesre-
gierung finden Sie unter:
www.gesetze-im-internet.de/
Die Gesetze sind einerseits alphabetisch aufgelistet und andererseits über eine Volltext-      Suchmaschine auffindbar.

Zur Eier-Codierung und den diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen schauen Sie bei: www.eier-deklaration.de unter “Gesetze” nach.