Gesetze / Verordnungen

 

Inhalt:
A    Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere in Tierhaltungen
B    Stellungnahmen der AGfaN e.V. zu geplanten Gesetzen,
       Gesetzesänderungen und Enzwürfen für Verordnungen
C     Rückblicke auf frühere Stellungnahmen der AGfaN
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A  Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere in Tierhaltungen
Die Haltungsbedingungen für Tiere wurden bisher aus Sicht des Tierschutzes leider nur sehr unzureichend geregelt und darüber hinaus von der Bundesrepublick auch noch nicht alle gültigen Vorschriften konsequent übernommen bzw. durchgesetzt (z. B. das Verbot des Schnabelkürzens)


1. Vorschriften auf europäischer Ebene

Die Richtlinie 98/58/EG des Rates über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere enthält Grundregeln zum Schutz von Tieren aller Arten (einschließlich Fische, Reptilien und Amphibien), die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet oder gehalten werden. Diese Regelung beruht auf dem
Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (in deutscher Übersetzung als Broschüre beim BMVEL erhältlich)
und den vom „Farm Animal Welfare Council“ des britischen Landwirtschaftsministeriums festgelegten
fünf Freiheiten“:
1. Freisein von Hunger und Durst (Zugang zu frischem Trinkwasser und gesunder Nahrung),

2. Freisein von Unbehagen (angemessenes Lebensumfeld mit Unterschlupf und bequemem Liegeplatz),
3. Freisein von Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten (Verhütung bzw. schnelle Behandlung),
4. Freisein zum Ausleben normaler Verhaltensweisen (ausreichendes Platzangebot, angemessene Funktionsbereiche und sozialer Kontakt zu Artgenossen),
5. Freisein von Angst und Leiden (Haltungsbedingungen und Behandlungen, die keine psychischen Leiden fördern).

Die Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere sind als Mindestanforderungen festgelegt worden. Es steht den nationalen Regierungen demnach frei, strengere Normen festzulegen, soweit sie mit dem Vertrag vereinbar sind. Von dieser Möglichkeit haben Deutschland und Schweden im Zusammenhang mit der Hennenhaltung(-sverordnung) Gebrauch gemacht.

Die EU-Ökovorschriften finden Sie in der
Verordnung (EG) 834/2007 des Rates vom 28.06.2007

EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport:

(Bitte etwas nach unten scrollen!)

2. Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland
2.1. das Grundgesetz im Artikel 20a
[Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen]
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Anmerkung:
Bedauerlicherweise ist die Ergänzung des Grundgesetzes um das Staatsziel Tierschutz noch nicht in den Köpfen der Staatsanwälte und der Richter angekommen. Diesen Eindruck vermitteln zumindest viele Staatsanwälte und Richter im Zusammenhang mit Anzeigen und Verfahren wegen Tierquälerei.
2.2  Tierschutzgesetz vom 24.07.1972 (in der jeweils neuesten Fassung)
2.3  Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV) vom 25.10. 2001
in der Fassung vom 29.01.2021
2.3.1   Achtung neu im März 2021:
Offizielle Ausführungshinweise des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zur Sauenhaltung in den §§ 22ff der am 29.01.2021 geänderten der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
2.4  Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09.02.2000:
2.5  Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen
2.6.1 EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport
(Bitte etwas nach unten scrollen!)
2.6.2 Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates
(Tierschutztransportverordnung – TierSchTrV)

2.7 Tötung und Schlachtung
2.7.1 EU Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 DES RATES vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung
2.7.2 Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung – TierSchlV)

Daneben gibt es weitere Bestimmungen, die zu beachten sind, u.a.:
3.  Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung – SchHaltHygV) vom 07.06.1999
4. Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung)
5.1 Verordnung (EG) Nr. 589/2008 DER KOMMISSION vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier
5.2 Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier

Eine Zusammenstellung aller Bundesgesetze und Verordnungen der Bundesregierung finden Sie unter:
www.gesetze-im-internet.de/

Die Gesetze sind hier alphabetisch aufgelistet.
Sie können aber das Gesetz oder die Verordnung auch über eine Suchmaschine wie z. B. www.ecosia.org finden.

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B    Stellungnahmen der AGfaN e.V. zu geplanten Gesetzen, Gesetzesänderungen und Entwürfen für Verordnungen
ab 2019

5.  Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG)
und
Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 
Referentenentwurf
Stellungnahmen von 32 Verbänden (alphabetisch)
Stellungnahme der AGfaN vom 26.08.2022

4.  Sechste Änderung zum Tierschutzgesetz (TierSchG) 2020 (Kükentötung), Tierschutzgesetz Dritter Abschnitt § 4c (neu)
Referentenentwurf vom 08.09.2020
Stellungnahmen von 13 Verbänden (nicht alphabetisch)
Stellungnahme der AGfaN vom 09.10.2020:

vom Bundestag verabschiedete Fassung vom 20. Mai 2021

3.  Tierschutztransportverordnung – TierSchTrV
Stellungnahme der AGfaN vom 11.10.2019

2.  Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Referentenentwurf vom 28.05.2019
Stellungnahmen von 25 Verbänden (alphabetisch)
Stellungnahme der AGfaN
vom 28.06.2019
beschlossene Verordnung vom 09.02.2021, siehe Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

1.   Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (FerkNarkSachkV) 22.02.2019
Referentenentwurf vom 10.01.2019
Stellungnahmen von 18 Verbänden (nicht alphabetisch)
Stellungnahme der AGfaN
Gesetz gültig ab 08.01.2020


C   Rückblicke auf frühere Stellungnahmen unseres Vereins

zu B Nr. 4:
Als das BMEL noch von Ministerin Julia Klöckner geleitet wurde, erhielten die Verbände eine von der Intention ähnliche Vorlage zwecks Stellungnahme zugeschickt: „Entwurf einer Verordnung zur Verwendung des Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichenverordnung – TierWKV)“ mit Datum vom 24.08.2020. Das Vorhaben wurde später fallengelassen und steht wohl deshalb nicht mehr auf der Homepage des Ministeriums. Unsere damalige Stellungnahme können Sie hier aufrufen.

„Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Schweinehaltung)“ Stellungnahme vom 23.11.2005 

geplante (Novellierung von) Haltungsverordnungen für verschiedene Nutztierarten
vom 05.01.2003
Die Vorlage wurde von der damaligen Ministerin Renate Künast (B90 / Die Grünen) initiiert.