Leserbrief an die Landeszeitung, Lüneburg u.a. (08.01.2020)
Es ist eigentlich ein Trauerspiel, dass es jetzt, nachdem Politik und Tiernutzerlobby die Tierhaltungssysteme gegen den Protest der Tierschutzorganisationen über Jahrzehnte in die falsche Richtung entwickelten, nicht anders möglich sein soll, als die Karre dadurch aus dem Dreck zu ziehen, indem die Mehrwertsteuer für Fleisch und Fleischprodukte angehoben wird, um den Umbau in tiergerechte Ställe mittels eines neuen Subventionstopfes fördern zu können. Viel besser wäre es, endlich die Art der Tierhaltung durch eine verpflichtende Kennzeichnung von Fleisch und Fleischprodukten einzuführen, wie sie bei Eiern erfolgreich der Fall war. Nur so wären die Verbraucher in der Pflicht, bessere Tierhaltungsstandards, die sie bekanntlich fordern, direkt zu honorieren. Das Kennzeichnungssystem der von den Haltungsbedingungen her völlig unzulänglichen „Initiative Tierwohl“ mit ihren marginalen 6-Cent-Beträgen für das Kilo Fleisch für die liefernden Landwirte, war von Anbeginn an auch wegen der Freiwilligkeit zum Scheitern verurteilt.
Seitens der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. empfehlen wir den Verbrauchern dringend, bei örtlichen Metzgereien einzukaufen und sich schriftlich nachweisen zu lassen, woher die Ware stammt und wie die Tiere gehalten und vor der Schlachtung betäubt wurden. Laber-Auskünfte wie „aus guter“, „uns bekannter“ oder ähnlich bezeichneter Haltung sind ebenso wertlos wie „weiß ich nicht“ oder „vom Schlachthof“. Auf keinen Fall sollten Fleisch und Fleischprodukte gekauft werden, wenn die Tiere mit CO2, der tierquälerischsten der gesetzlich erlaubten Methoden, betäubt wurden. Am ehesten sind ehrliche Antworten bei den leider nur wenigen noch selbst schlachtenden Metzgern zu erhalten.
Mit freundlichem Gruß
Eckard Wendt
Kategorie-Archiv: Aktuelles
EDEKA-Werbung
Pressemitteilung
Entlarvende
EDEKA-Werbung!
Mit ihrer Jubiläumswerbung „Essen hat einen Preis
verdient: den niedrigsten!“ hat EDEKA
Hannover-Minden einen absolut berechtigten Aufstand der Landwirte ausgelöst.
Außer der verständlichen Protestaktion der Bauern gebührt den Bossen des
Discounters andererseits aber auch ein dickes Lob. Schließlich hat sich EDEKA mit
der Kampagne endlich einmal auf brutalst mögliche Weise selbst demaskiert. Es
wurde unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass die Geschäftsführung
keineswegs gerechte Vergütungen für die Erzeuger ihrer Produkte im Blick hat.
Das gilt besonders für landwirtschaftliche Produkte und hier vorzugsweise für
Fleisch und Fleischwaren, die neben Milch und Milchprodukten im Preiskampf
zwischen den Discountern eine besondere Rolle spielen. Die von der
Geschäftsleitung auf Druck der Bauern nachgeschobene Stellungnahme, man habe
die Bauern „nicht verärgern“ wollen, ist vom Niveau her nicht mehr zu
unterbieten. „Solchen Unfug glaubt nur jemand, der sich die Hose mit der
Kneifzange anzieht!“, kritisiert der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für
artgerechte Nutztierhaltung e.V., Eckard Wendt.
Die Verbraucher erwarten eigentlich, dass sie durch
Werbung über Produkteigenschaften sachlich zutreffend aufgeklärt werden.
Inzwischen weiß aber fast jeder, dass das nicht der Fall ist. Vielmehr werden
die Kunden mittels vielfach bewährter, vom Prinzip her aber primitiver
psychologischer Tricks nach Strich und Faden über den Tisch gezogen. Und wenn
das nicht reicht, werden Dumpingpreise ausgelobt, die auf Kosten der Erzeuger
durchgesetzt werden. Wer sich dem Preisdiktat der Großen der
Lebensmittelbranche nicht bedingungslos unterwirft, der wird gnadenlos
ausgelistet. Darunter haben insbesondere die Landwirte zu leiden, die zwar am
Anfang der Produktionskette stehen, aber bei der Wertschöpfung das Schlusslicht
bilden und mit dem schäbigen Rest abgespeist werden. Sie bekommen erst nach
Wochen das, was nach Begleichung der hohen Vergütungen für die
Geschäftsleitungen, die gewerblichen Löhne und die Produktionskosten
übrigbleibt. Im Meierei-Bereich erfolgt die Bezahlung in der Regel erst nach
zwei und mehr Wochen, wobei die gezahlten Preise schon seit vielen Jahren
noch nicht einmal die Vollkosten der Milchviehalter decken. Ähnlich ist es bei
der Schlachtviehvermarktung. Statt gerechter, d. h. kostendeckender Preise und
gerechter Bezahlung der bäuerlichen Arbeitsleistung gefallen sich manche
Schlachtbetriebe auf Kosten der Landwirte in der Rolle von Sponsoren (z.B.
Wiesenhof und Tönnies)!
Die AGfaN empfiehlt den Verbrauchern, wenn es ihnen
irgend möglich ist, direkt bei den Erzeugern, z.B. in Hofläden, einzukaufen.
Insbesondere bei Anbietern auf Wochenmärkten sollte mit festem Blick in die
Augen des Händlers konsequent nachgefragt werden, woher die Ware kommt, denn
mit Blickkontakt lügt es sich nicht so leicht. Wer in Bioläden einkauft, kann
davon ausgehen, dass nicht nur die Landwirte gerechter bezahlt, sondern auch
die Tiere besser gehalten werden. Wer noch einen richtigen, d. h. selbst
schlachtenden Metzger in erreichbarer Nähe hat, sollte ihn dem Discounter mit
der anonymen Ware aus den Großschlachthöfen vorziehen.
Eckard
Wendt
Bundestag
Bundestag
Bundestagsbeschluss zur betäubungslosen Ferkelkastration (09.11.2018)
Am 09.11.2018 stand auf der Tagesordnung des Bundestags das Thema „Änderung des Tierschutzgessetzes“ (Tagesordnungspunkte ZP 12 bis 14).
Anlass war der Antrag der CDU/CSU und der SPD (Drucksache 19/5522), durch den die nach §21 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) seit Juli 2013 laufende und mit dem 31.12.2018 endende Übergangsfrist für die tierquälerische betäubungslose Ferkelkastration um zwei Jahre bis zum 31.12.2020 verlängert werden soll. In der Darstellung des Problems nennt der Antrag Gründe, die schon längst hätten ausgeräumt werden können, wenn Ex-Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (2014 bis 2018) seine Hausaufgaben gemacht hätte und nicht der Verzögerungstaktik des Deutschen Bauernverbands und der Tierhalter-Lobby gefolgt wäre:
„Eine Verschiebung der Frist ist zwingend erforderlich, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastration den Anforderungen der Praxis nicht gerecht werden.“
Die AfD brachte einen Antrag (19/5533) mit dem Ziel ein, die Kastration unter örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) mittels Lidocain zuzulassen, wenn die anwendenden Personen entsprechend geschult wurden.
Anmerkung: Der warnende Hinweis der Tierärzteschaft, dass die Lokalanästhesie wegen der notwendigen mehrfachen Einstiche bis zum Einsetzen der Wirkung sehr schmerzhaft sei, war entweder nicht bekannt oder wurde ignoriert, was darauf hindeutet, dass sich die Antragsteller nicht ausreichend informiert hatten.
Der Antrag der Bündnisgrünen (19/5564) ist sehr umfangreich und verlangte eine umfassende „struktuelle Verbesserungen des Tierschutzgesetzes“ und sicherzustellen, dass nur „nach deutschen Tierschutzstandards kastrierte Schweine in den deutschen Handel gelangen“.
Die Redebeiträge können zumindest jetzt noch im Internet über folgende Adresse nachgehört werden:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw45-de-tierschutzgesetz/577236
Sitzungsprotokoll: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19061.pdf
Beschluss: Die Anträge wurde wurden an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Pressemitteilung der AGfaN e.V.
Hannover
Am 08.10.2018 gab Ministerin Barbara Otte-Kinast in Hannover eine Pressekonferenz mit Schwerpunkt Ferkelkastration
Lesen Sie hier einen Kurzbericht darüber und einen Kommentar dazu.
Welttierschutztag 2018
Kastration unter Isofluran ist schonende Alternative zur CO2-Betäubung
Pressemitteilung zur Bundesratssitzung am 21.09.2018
Die Alternativen zur betäubungslosen, extrem schmerzhaften Kastration der Eber-Ferkel werden derzeit heftig diskutiert.
Tierschützer begrüßen Aus für die betäubungslose Kastration
Bericht über die Kastration von Ferkeln mit Isofluran-Betäubung auf einem „Neuland“-Betrieb
Gedanken zum Welt-Milchtag 2018
Appell zur Beendigung der tierquälerischen Kastration der Eberferkel
Im Zusammenhang mit der am 21.09.2018 stattfindenden Bundesratssitzung wird auch der Antrag Bayerns auf der Tagesordnung stehen, in dem eine Fristverlängerung für die betäubungslose Katration von Eberferkeln gefordert wird, die gemäß dem Tierschutzgesetz in der geänderten Fassung vom Juni 2013 nur noch bis zum 31.12.2018 erlaubt ist. Deshalb wandten wir uns mit inhaltlich weitgehend gleichlautenden Briefen per Einschreiben mit Rückschein an den Bayerischen Ministerpräsidenten, Landwirtschaftsministerin Kaniber und Verbraucherschutzminister Hauck, sowie an die Bundesländer, die Bayerns Antrag unterstützten (Baden-Württemberg und Hessen. Eigentlich hätten gleiche Schreiben auch an Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen geschickt werden müssen, aber das schafften wir leider aus Zeitgründen nicht.
Brief an die Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber
Wir wandten uns ebenfalls an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner
Gedenktage
Es gibt sinnvolle Gedenktage mit hehren Zielen wie zum Beispiel den Weltfrauentag (8. März) oder den Holocaust-Tag (27. Januar), an denen besonderer Ereignisse gedacht oder an Defizite im Sozialen erinnert wird.
Aber es gibt auch Tage, die in erster Linie zur Absatzförderung eingerichtet wurden. Zu diesen gehört der sogenannte „Weltmilchtag“ (1. Juni), der auf Betreiben des Internationalen Milchwirtschaftsverbands (IDF) von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) etabliert wurde.
Stellungnahme zum Welt-Milchtag 2018
Landwirtschaftliche Nutztierhaltungen besser kontrollieren – AGfaN nimmt Ministerin Julia Klöckner beim Wort und unterbreitet Vorschläge
Mit einem Brief dankte die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. (AGfaN) Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner für ihre öffentlich bekundete Absicht, sich gegenüber den Ländern für häufigere Kontrollen der Nutztierhaltungen durch die jeweils zuständigen Veterinärämter einsetzen zu wollen. Deshalb komme es darauf an, die bisher systemimmanenten Schwachstellen zu beseitigen, so dass nicht nur die Kontrolldichte, sondern auch die Effizienz erhöht werden kann.
Lesen sie hier den Brief an Ministerin Klöckner.
Übersetzung für englischsprachige Besucher