Religion

Wir kennen keine Religion, die die Mitschöpfung der hemmungslosen Ausbeutung durch den Menschen preisgibt. Eines sei hinsichtlich des Christentums allkerdings deutlich gesagt: Das „Macht Euch die Erde untertan“ wurde, wie die Kirchen inzwischen auch teils kleinlaut zugeben, völlig missverstanden. Eklatant war zum Beispiel, dass Mönche den Biber als Fisch einstuften … zur Umgehung des Fleischverbots an bestimmten Tagen und während der Passionszeit. Näheres erfahren Sie hier
Wir werden uns bemühen, Ihnen jeweils kurze Einblicke zu vermitteln, müssen Sie aber leider um etwas Geduld bitten. Wenn Sie uns hierbei unterstützen möchten, schicken Sie Ihren Vorschlag mit dem Betzreff „Homepage“ an info@tierschutz-landwirtschaft.de.
Gliederung:
1. Christliche Kirchen
1.1 Katholische Kirche
1.2 Evangelische Kirche
1.2 Freikirchen (in Vorbereitung)
2. Judentum (nur ein Eintrag, aber sonst noch in Arbeit)
3. Islam (in Vorbereitung)
4. Hinduismus (in Vorbereitung)
5. …
Falls Sie uns bei der Ausarbeitung unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle unter info@tierschutz-landwirtschaft.de  

1. Christliche Kirchen
1.1 Katholische Kirche
1.1.2 Katechismus
Im Katechismus sind die Glaubensgrundsätze für Katholiken zusammengefasst.
Dort heißt es unter der Überschrift
Achtung des Menschen und ihrer Güter in den Absätzen 2415 bis 2418
zum 7. Gebot des Vater Unsers
2415 Das siebte Gebot verlangt auch, die Unversehrtheit der Schöpfung zu achten. Tiere, Pflanzen und leblose Wesen sind von Natur aus zum gemeinsamen Wohl der Menschheit von gestern, heute und morgen bestimmt [Vgl. Gen 1,28-31]. Die Bodenschätze, die Pflanzen und die Tiere der Welt dürfen nicht ohne Rücksicht auf sittliche Forderungen genutzt werden. Die Herrschaft über die belebte und die unbelebte Natur, die der Schöpfer dem Menschen übertragen hat, ist nicht absolut; sie wird gemessen an der Sorge um die Lebensqualität des Nächsten, wozu auch die künftigen Generationen zählen; sie verlangt Ehrfurcht vor der Unversehrtheit der Schöpfung [Vgl. CA 37-38]. u. a
2416 Tiere sind Geschöpfe Gottes und unterstehen seiner für sorgenden Vorsehung [Vgl. Mt 6,26]. Schon allein durch ihr Dasein preisen und verherrlichen sie Gott [Vgl. Dan 3,57-58]. Darum schulden ihnen auch die Menschen Wohlwollen. Erinnern wir uns, mit welchem Feingefühl die Heiligen, z. B. der hl. Franz von Assisi und der hl. Philipp Neri, die Tiere behandelten.
2417 Gott hat die Tiere unter die Herrschaft des Menschen gestellt, den er nach seinem Bild geschaffen hat [Vgl. Gen 2, 19-20; 9,1-14]. Somit darf man sich der Tiere zur Ernährung und zur Herstellung von Kleidern bedienen. Man darf sie zähmen, um sie dem Menschen bei der Arbeit und in der Freizeit dienstbar zu machen. Medizinische und wissenschaftliche Tierversuche sind in vernünftigen Grenzen sittlich zulässig, weil sie dazu beitragen, menschliches Leben zu heilen und zu retten.
2418 Es widerspricht der Würde des Menschen, Tiere nutzlos leiden zu lassen und zu töten. Auch ist es unwürdig, für sie Geld auszugeben, das in erster Linie menschliche Not lindern sollte. Man darf Tiere gern haben, soll ihnen aber nicht die Liebe zuwenden, die einzig Menschen gebührt.
Quelle:  https://www.vatican.va/archive/DEU0035/__P8H.HTM

Kommentierende Anmerkung:
Abschnitt 2415 weist auf die dem Menschen übertragene Verantwortung für die Schöpfung hin, die aber von der Kirche von der Vergangenheit bis in die Gegenwart nie wahrgenommen wurde und von den Mächtige aus Politik und Wirtschaft allenfalls halbherzig bis gar nicht eingefordert wird.
Die Abschnitte 2417 bis 2418 verdeutlichen insgesamt die extrem anthropo-zentrische Auslegung des „Macht euch die Erde untertan“ in 1. Moses 1 Vers 28: „Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehrt euch und füllt die Erde und macht sie euch untertan und herrscht über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über alles Getier, das auf Erden kriecht.“
Das Vorbild des „Heiligen“ Franz von Assisi, auf den gerne als Musterbeispiel für gelebte Achtung vor unserer Mitschöpfung und insbesondere die Tiere hingewiesen wird, ist nicht geeignet, über das grundsätzliche Versagen der Katholischen Kirche hinwegzutäuschen.
Kritisiert wird nicht nur von Tierschützern, dass Herrschaft im göttlichen Sinne die hemmungslose Ausbeutung ausschließt, menschliches Handeln also aus Demut gegenüber den Werken des Schöpfer erwachsen muss! 
Eckard Wendt

1.2. Evangelische Kirche
Gottesdienste für Menschen und Tiere z. B.
Zum guten Hirten in Hamburg Langenfelde, (siehe auch unter Termine), 6x im Jahr
–  Bonhoeffer Gemeinde in Marxloh-Obermarxloh, zuletzt ein ökumenischer Gottesdienst am 21.08.23.
  Bericht unter: https://www.lokalkompass.de/duisburg/c-natur-garten/deutliche-signale_a1887213 

2. Judentum (in Arbeit)
Sehr lesenswert sind die Aussagen zum Tierschutz im Judentum von Dr. Hanna Rheinz auf ihrer Homepage Tier im Judentum.

3. Islam (in Vorbereitung)

Ausland

Neues Tierschutzgesetz in Österreich

Österreich verabschiedete am 27.05.2004 ein neues Tierschutzgesetz, das zum 01.Januar 2005 in Kraft treten soll.

Mehr finden Sie unter Österreich

Die Schweiz plant auf Druck der Tierschutzverbände und aus der Bevölkerung eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes. Lesen Sie hierzu eine Pressemitteilung von:
bert / Quelle: sda veröffentlicht in “Nachrichten aktuell unter: http://www.nachrichten.ch/detail/189749.htm
Den Text finden Sie unter Schweiz

Kirchentage

Einführung und Rückblick
Im November !980 hielten Ingrid und Eckard Wendt in Stelle an einem Abend zwei Vorträge, zu denen über die Regionalpresse eingeladen wurde. Ingrid Wendt referierte über die Tierleid verursachende Massentier-haltung und Eckard Wendt über die wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Agrarpolitik für die Landwirte. Es kamen etwa 25 Zuhörer, unter denen auch einige Landwirte waren.
Kurz danach taten sich Tierfreunde zur „Arbeitsgemeinschaft gegen tierquälerische Massentierhaltung“ zusammen. Im Januar 1981 wurde an uns die Bitte herangetragen, uns mit einem Infostand beim 19. Deutschen Evangelischen Kirchentag (DEKT in Hamburg zu beteiligen. seitdem haben wir uns an allen Kirchentag mit einem Stand auf dem „Markt der Möglichkeiten“ beteiligt.
DEKT-Einführung 

Die AGfaN e.V. hat sich auch wieder für den 37. DEKT angemeldet. Die Losung lautet
„Welch ein Vertrauen“ (2.Könige 18,19).
Er findet vom 19. bis 23. Juni 2019 in Dortmund statt.
Näheres zum DEKT finden Sie unter: www.kirchentag.de
Lesen Sie hier die von uns mit der Bewerbung eingereichten Texte 

ACHTUNG, wichtiger Hinweis!!!
Entgegen unserem mit der Anmeldung eingereichten, begründeten Antrag auf Zulassung für den Themenbereich 4, Unterbereich „Bürgerschaftliches Engagement“ (anstelle des Themenbereichs 6, Unterbereich „Umwelt – Ökologie – Tierschutz“) wurde uns mit der Zulassung dennoch der Themenbereich 6 zugewiesen. Da dies ohne Begründung erfolgte, wandte ich mich wiederholt mit der Bitte an den Kirchentag, diese nachzureichen. Die Verantwortlichen haben offenbar keine nachvollziehbaren Argumente, denn sie hüllten sich diesbezüglich in beredtes Schweigen. Möglicherweise  sind aber den Entscheidungsträgern des Kirchentages auch nur die mitteleuropäischen Umgangsformen noch nicht bekannt. Immerhin wurden wir schließlich gefragt, ob wir unsere Bewerbung aufrecht erhalten wollten. Nach Befragung der Mitglieder, die in der Vergangenheit bei den Kirchentagen aktiv mitgewirkt hatten, beschloss der Vorstand, auf die Teilnahme am 37. Kirchentag zu verzichten. Diese Entscheidung fiel uns außerordentlich schwer, denn es wäre nämlich unsere 20. Teilnahme gewesen!
Eckard Wendt, Vorsitzender

Infoblätter / Infotafeln

Info-Blätter und Info-Tafeln
Hinweis:
Unsere Info-Blätter sind ausgedruckt im Format DIN A4 gut lesbar.
Die Info-Tafeln bieten wir Ihnen in DIN A 4 – Querformat an. Sie enthalten jedoch vergleichsweise nur wenig Text und eignen sich deshalb gut für plakative Darstellungen in Schaukästen und an Schwarzen Brettern. Unser Vorsitzender stellt sie in ca. 90cm x 60cm im Vordergarten am Fußweg zur Diskussion (siehe Foto).
Wir stellen Ihnen auch einige fremdsprachliche Infomaterialien zur Verfügung.
Gliederung:
1. Infoblätter in verschiedenen Sprachen (z. Z. in Deutsch, Englisch und
Dänisch)
2. Informationen nach Tierarten und Themen gegliedert

1. Infoblätter
1.1  Deutsch
Ist das wirklich eine Halal-Schlachtung?



Wir stellen uns Ihnen vor.
Wir über uns
Können wir die heute praxisüblichen Formen der Tierhaltung wirklich verantworten?
Können wir es verantworten?

Der Bauernverband und die Lobby-Verbände der Tierhalter lehnen den Begriff  „Massentierhaltung“ ab. Wir definieren ihn gerade deshalb so:
Das ist Massentierhaltung

Sie sollen gerne genießen, aber vorher bedenken …
Genießen ohne Tierleid
Genießen mit Fairen Preisen für Landwirte
Genießen ohne Gefährdung der Gesundheit
Genießen ohne Antibiotika-Missbrauch
Genießen ohne Futtermittel-Importe 

Info-Tafeln / Banner

Bauernhöfe statt Agrarfabriken
Tiertransporte

1.2  English
We About Ourselves
Animal Suffering
Antibiotics
Fleeing hen

1.3  Dansk
Vi om os
Værdighed

2.  Tierhaltung

2.1  Rinderhaltung

a) Zucht und Vermehrung
So wird normalerweise mit neugeborenen Kälbern umgegangen:
Geburt der Kälber
Kälber-Iglus
Aufzucht der Kälber
Ein Beispiel für den Selbstbetrug der Nutztierhalter
Kälber-Mama 

b)  Milchviehhaltung
Der sogenannte Rinder“lauf“stall oder Liegeboxenstall?
Wissen Sie, woher die weiße Milch kommt?

Weiße Milch

c)  Rindermast
So sieht die praxisübliche Bullenmast aus:
Bullenmast 1
Bullenmast 2
Bullenmast, Qualzucht

2.2 Schweinehaltung
Wer hat das Schwein zur Sau gemacht?
praxisübliche Ferkelproduktion in reiner Stallhaltung:
Sauenhaltung konventionell
Vermehrung  (Ferkel“produktion“) in Freilandhaltung
Sauenhaltung alternativ

2.3 Geflügelhaltung
a) Legehennen
Legehennen wissen genau, was sie wollen und stimmen, wenn sie die Möglichkeit haben, mit den Flügeln ab:
Iss kein Ei aus Quälerei 
Vorsicht Werbung: Irreführung durch idyllische Bilder
Eier aus Bodenhaltung
   
Der Eier-Code wurde zum 01.01.2004 EU-weit verbindlich eingeführt. Anhand der ersten Stelle  (0,1,2,3) kann der Kunde die Haltungsform bestimmen. Durch ihre Kaufentscheidung sorgten die Verbraucher dafür, dass kaum noch Käfigeier angeboten werden.
Der EU-Eier-Code

b)  Masthühner

c)  Puten

d)  Enten
Vergleich Entenmastsysteme:
Entenmast

e) Sondergeflügel
In diese Kategorie gehören Wachteln, Strauße, Tauben und andere Vögel, die als „Nutztiere“ gehalten werden.

4.  Infos für Kinder
Kinder-Info 1, Liebe Kinder

5. Sonstiges
Hier zeigen wir Ihnen, wer für die idyllischen Bilder der landwirtschaftlichen Tierhaltung in den Köpfen der Verbraucher verantwortlich ist:
Bauernverband, Image-Kampagne mit Ferkel

Veröffentlicht in Infos

Gesetze / Verordnungen

 

Inhalt:
A    Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere in Tierhaltungen
B    Stellungnahmen der AGfaN e.V. zu geplanten Gesetzen,
       Gesetzesänderungen und Enzwürfen für Verordnungen
C     Rückblicke auf frühere Stellungnahmen der AGfaN
————————————————————————————————–

A  Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere in Tierhaltungen
Die Haltungsbedingungen für Tiere wurden bisher aus Sicht des Tierschutzes leider nur sehr unzureichend geregelt und darüber hinaus von der Bundesrepublick auch noch nicht alle gültigen Vorschriften konsequent übernommen bzw. durchgesetzt (z. B. das Verbot des Schnabelkürzens)


1. Vorschriften auf europäischer Ebene

Die Richtlinie 98/58/EG des Rates über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere enthält Grundregeln zum Schutz von Tieren aller Arten (einschließlich Fische, Reptilien und Amphibien), die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet oder gehalten werden. Diese Regelung beruht auf dem
Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (in deutscher Übersetzung als Broschüre beim BMVEL erhältlich)
und den vom „Farm Animal Welfare Council“ des britischen Landwirtschaftsministeriums festgelegten
fünf Freiheiten“:
1. Freisein von Hunger und Durst (Zugang zu frischem Trinkwasser und gesunder Nahrung),

2. Freisein von Unbehagen (angemessenes Lebensumfeld mit Unterschlupf und bequemem Liegeplatz),
3. Freisein von Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten (Verhütung bzw. schnelle Behandlung),
4. Freisein zum Ausleben normaler Verhaltensweisen (ausreichendes Platzangebot, angemessene Funktionsbereiche und sozialer Kontakt zu Artgenossen),
5. Freisein von Angst und Leiden (Haltungsbedingungen und Behandlungen, die keine psychischen Leiden fördern).

Die Gemeinschaftsvorschriften zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere sind als Mindestanforderungen festgelegt worden. Es steht den nationalen Regierungen demnach frei, strengere Normen festzulegen, soweit sie mit dem Vertrag vereinbar sind. Von dieser Möglichkeit haben Deutschland und Schweden im Zusammenhang mit der Hennenhaltung(-sverordnung) Gebrauch gemacht.

Die EU-Ökovorschriften finden Sie in der
Verordnung (EG) 834/2007 des Rates vom 28.06.2007

EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport:

(Bitte etwas nach unten scrollen!)

2. Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland
2.1. das Grundgesetz im Artikel 20a
[Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen]
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Anmerkung:
Bedauerlicherweise ist die Ergänzung des Grundgesetzes um das Staatsziel Tierschutz noch nicht in den Köpfen der Staatsanwälte und der Richter angekommen. Diesen Eindruck vermitteln zumindest viele Staatsanwälte und Richter im Zusammenhang mit Anzeigen und Verfahren wegen Tierquälerei.
2.2  Tierschutzgesetz vom 24.07.1972 (in der jeweils neuesten Fassung)
2.3  Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV) vom 25.10. 2001
in der Fassung vom 29.01.2021
2.3.1   Achtung neu im März 2021:
Offizielle Ausführungshinweise des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zur Sauenhaltung in den §§ 22ff der am 29.01.2021 geänderten der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
2.4  Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09.02.2000:
2.5  Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen
2.6.1 EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport
(Bitte etwas nach unten scrollen!)
2.6.2 Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates
(Tierschutztransportverordnung – TierSchTrV)

2.7 Tötung und Schlachtung
2.7.1 EU Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 DES RATES vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung
2.7.2 Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung – TierSchlV)

Daneben gibt es weitere Bestimmungen, die zu beachten sind, u.a.:
3.  Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung – SchHaltHygV) vom 07.06.1999
4. Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung)
5.1 Verordnung (EG) Nr. 589/2008 DER KOMMISSION vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier
5.2 Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier

Eine Zusammenstellung aller Bundesgesetze und Verordnungen der Bundesregierung finden Sie unter:
www.gesetze-im-internet.de/

Die Gesetze sind hier alphabetisch aufgelistet.
Sie können aber das Gesetz oder die Verordnung auch über eine Suchmaschine wie z. B. www.ecosia.org finden.

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B    Stellungnahmen der AGfaN e.V. zu geplanten Gesetzen, Gesetzesänderungen und Entwürfen für Verordnungen
ab 2019

5.  Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG)
und
Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 
Referentenentwurf
Stellungnahmen von 32 Verbänden (alphabetisch)
Stellungnahme der AGfaN vom 26.08.2022

4.  Sechste Änderung zum Tierschutzgesetz (TierSchG) 2020 (Kükentötung), Tierschutzgesetz Dritter Abschnitt § 4c (neu)
Referentenentwurf vom 08.09.2020
Stellungnahmen von 13 Verbänden (nicht alphabetisch)
Stellungnahme der AGfaN vom 09.10.2020:

vom Bundestag verabschiedete Fassung vom 20. Mai 2021

3.  Tierschutztransportverordnung – TierSchTrV
Stellungnahme der AGfaN vom 11.10.2019

2.  Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Referentenentwurf vom 28.05.2019
Stellungnahmen von 25 Verbänden (alphabetisch)
Stellungnahme der AGfaN
vom 28.06.2019
beschlossene Verordnung vom 09.02.2021, siehe Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

1.   Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (FerkNarkSachkV) 22.02.2019
Referentenentwurf vom 10.01.2019
Stellungnahmen von 18 Verbänden (nicht alphabetisch)
Stellungnahme der AGfaN
Gesetz gültig ab 08.01.2020


C   Rückblicke auf frühere Stellungnahmen unseres Vereins

zu B Nr. 4:
Als das BMEL noch von Ministerin Julia Klöckner geleitet wurde, erhielten die Verbände eine von der Intention ähnliche Vorlage zwecks Stellungnahme zugeschickt: „Entwurf einer Verordnung zur Verwendung des Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichenverordnung – TierWKV)“ mit Datum vom 24.08.2020. Das Vorhaben wurde später fallengelassen und steht wohl deshalb nicht mehr auf der Homepage des Ministeriums. Unsere damalige Stellungnahme können Sie hier aufrufen.

„Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Schweinehaltung)“ Stellungnahme vom 23.11.2005 

geplante (Novellierung von) Haltungsverordnungen für verschiedene Nutztierarten
vom 05.01.2003
Die Vorlage wurde von der damaligen Ministerin Renate Künast (B90 / Die Grünen) initiiert.

 

 




 

Rückblick

„Wir haben es satt!“-Großdemonstration anlässlich der „Internationalen Grünen Woche“ (IGW) am 21.01.2023 in Berlin
Ausführliche Informationen zur Demo erhalten Sie hier.
Bedauerlicherweise war es diesmal nur drei Mitgliedern der AGfaN und einer Unterstützerin möglich, an der vom Agrarbündnis organisierten Demonstration teilzunehmen.
Auf dem Foto von links: Ingrid Wendt, Ingrid N., Erika Girard, Eckard Wendt
©  AGfaN e.V.

 

Ein besonders trauriges Kapitel im Umgang mit den der wirtschaftlichen Nutzung durch den Menschen wehrlos ausgelieferten Nutztiere sind die bei ihnen vorgenommen Amputationen, mit denen sie an die ihren Bedürfnissen nicht entsprechenden Haltungssysteme zurechtgestutzt und,  bezogen auf die Kastration, den Qualitätsbedürfnissen der Konsumenten angepasst werden.

1. Geflügel

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Um möglichst viel Geflügel extrem eng zusammenpferchen zu können, werden Hühnern, Puten, Gänsen und Moschusenten die Schnäbel ohne Betäubung gekürzt. Generell ausgenommen sind von dieser tierquälerischen Prozedur nur Bio-Tiere.

Schwänzekürzen

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Zwei Schweineschänze: Welch ein Unterschied! Links ein Schwein in einen Neuland-Betrieb, rechts in einer praxisüblichen Intensivhaltung.

1. Schweine
Das Kürzen der Schweineschwänze dient wie fast alle Amputationen der Anpassung an die schlechten Haltungsbedingungen. Wenn Schweine keine Beschäftigungsmöglichkeit haben, dann suchen sie sich welche: Ohren und Schwänze der Geschwistertiere und das Gesäuge der Mutter. Wenn Schweinehalter auf die Gefahren durch das Schwanzbeißen hinweisen, dass übelste Nekrosen hervorrufen und zu Entzündungen, die auch die Wirbelsäule betreffen kann, es sich also um praktizierten Tierschutz handele, dann ist das nur ein allzu durchsichtiges Ablenkungs- manöver und die von Ihnen gewählte Methode bestenfalls ein Beispiel dafür, wie der Teufel mit Beelzebub ausgetrieben wird!

Text und Fotos: Eckard Wendt
(Hinweis: Diese Seite wird noch um Schafe und Rinder ergänzt.)

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Schwänzekürzen

Information

Seit 1981 informieren wir die Besucher der Deutschen Evangelischen Kirchentage (DEKT) auf dem "Markt der Möglichkeiten" über das Dasein der landwirtschaftlichen Nutztiere. Dieses Foto zeigt Ihnen unseren Stand und die Mitarbeiter des Stuttgarter DEKT 2015: Dr. Hilmar Tilgner, Ingrid Wendt, Maria Groß, Karin Ulich (Vors. des mit uns kooperierenden Vereins "Tier und Mensch" e. V.) und Eckard Wendt
Seit 1981 informieren wir die Besucher der Deutschen Evangelischen Kirchentage (DEKT) auf dem „Markt der Möglichkeiten“ über das Dasein der landwirtschaftlichen Nutztiere. Dieses Foto zeigt Ihnen unseren Stand und die Mitarbeiter des Stuttgarter DEKT 2015: Dr. Hilmar Tilgner, Ingrid Wendt, Maria Groß, Karin Ulich (Vors. des mit uns kooperierenden Vereins „Tier und Mensch“ e. V.) und Eckard Wendt