Es gibt Ereignisse, die uns Hoffnung auf Besserung der Lebensbedingun- gen der Nutztiere geben und uns Mut machen, in unseren Bemühungen nicht nachzulassen. Hierzu gehört auch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Haltung von Legehennen in den neuen Käfigen vom 12. Oktober 2010 (Az: 2 BvF 1/07). Es hat die Tierschutz-Nutztierhaltungs- verordnung bezüglich der Hennenhaltung im Paragraphen 13 b „für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“ erklärt und damit der Normenkontrollklage von Rheinland-Pfalz stattgegeben