Schafe – Hinweise für den Tierschutz
Sogar gravierende Tierschutzmängel in der Schafhaltung werden von Beobachtern oftmals nicht erkannt. Denn Schafe leiden still. Trotz teils erheblicher Leiden geben sie in der Regel keine eindeutigen Schmerz- oder Leidenslaute von sich. Die auf unserer Homepage zusammengestellten Texte zum Thema Schafhaltung sollen daher eine erste Orientierung für den Tierschutz geben, damit den betroffenen Tieren geholfen werden kann. (Links im Bild: Neugeborenes Lamm, noch mit Nabelschnur, im Winter bei – 7 °C auf Dauerfrostboden verendet: Kältetod durch Untertemperatur. Vergrößerung durch Klick auf das Bild. Zum Thema Winterlammung siehe unten im Text.)
Ein zentraler Text für eine erste Information ist unser Beitrag „Häufige Tierschutzprobleme in der Schafhaltung – Ein Überblick“ (PDF, z. Z. in Vorbereitung). Hier werden in knapper Form die wichtigsten Tierschutzdefizite in der Schafhaltung angesprochen. Dieser Text kann als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Die wichtigsten Vorschriften, Leitlinien und rechtlich bindenden Spezialbestimmungen für die Schafhaltung finden Sie hier.
Wegen der für Schafe besonders belastenden Situation in der sommerlichen Hitze („Hitzestress“) und zum Thema Schafschur sowie Wasserbedarf sei verwiesen auf unsere Pressemitteilung „Sommerhitze: Schafe leiden – Generell Schatten und Wasser erforderlich“ (PDF). Diese Pressemitteilung ist leider in jedem Jahr wieder aufs Neue aktuell, weil es im Hochsommer immer wieder grobe Tierschutzverstöße gibt.
Der Fachartikel „Moderhinke“ (PDF) behandelt die hochgradig schmerzhafte Klauenerkrankung gleichen Namens, die leider außerordentlich weit verbreitet ist. Die erkrankten Schafe humpeln und „knien“ beim Fressen auf den Gelenken der Vorderläufe, um die Klauen von den hochgradigen Schmerzen zu entlasten (vgl. Foto). Bei dieser infektiösen Erkrankung bilden sich u. a. Eiterherde an den Klauen. Das führt bei den erkrankten Schafen bei jedem Schritt zu massiven Schmerzen an den Klauen. Moderhinke ist zudem hochgradig ansteckend, wobei die Erreger über den Boden übertragen werden. Teilweise laufen diese Tiere aufgrund der extremen Schmerzen auf 3 Beinen. Durch das häufig zu beobachtende Mittreiben der schmerzbelasteten, humpelnden Schafe in der Herde werden die Leiden noch verstärkt. Dies ist massiv tierschutzwidrig. Diese Klauenerkrankung kann erfolgreich behandelt werden, was jedoch leider sehr häufig unterbleibt. Hier ist es Aufgabe des Tierschutzes, für die Tiere helfend einzugreifen.
Zum tierschutzrechtlichen Fachartikel „Winterlammung und Kältetod neugeborener Lämmer“ (PDF): Man sieht immer wieder, dass nur wenige Wochen alte Lämmer und sogar neugeborene Lämmer – von der Geburt noch nass – im Winter bei eisigen Minusgraden und Schnee sowie ohne den vorgeschriebenen Witterungsschutz in den Herden zusammen mit den Schafen im Freien gehalten werden. Die typische, erst noch ganz dünne Bewollung der Lämmer reicht nicht aus, um die Jungtiere gegen die winterliche Kälte zu schützen. Bei Lämmern, die im Freien bei unter dem Gefrierpunkt liegenden Temperaturen geboren werden, kommt es zu starker Auskühlung des Körpers. »Die Folge dieser Hypothermie ist der Exitus« (Prof. Heinrich Behrens 1991). Die Todesraten bei jungen Sauglämmern liegen in dieser Situation je nach Witterung bei 30 bis 50 Prozent. Auch wenn die Lämmer im Frost überleben, leiden sie erheblich. Diese Winterweidehaltung von jungen Lämmern bei Temperaturen unter 0 °C im Freien ist daher grob tierschutzwidrig (vgl. Foto: komatöses Lamm bei -6 °C mit Untertemperatur und noch mit Blutspuren von der Geburt). Der o. g. Fachartikel „Winterlammung und Kältetod neugeborener Lämmer“ (PDF) erläutert auch die rechtlichen Grundlagen und Vorschriften sowie die juristischen Handhaben für Tierschützer gegen diese tierschutzwidrigen Missstände im Winter. In manchen Bundesländern gibt es in jedem Winter eine hohe Zahl von Verstößen.
Die gleichen Positionen zur Lammung im Winter vertreten zum Beispiel die Landwirtschaftsministerien in mindestens 10 Bundesländern und eine Vielzahl von Gerichten (dazu siehe den o. g. Fachartikel mit Details), außerdem z. B. der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz, der Tierschutzbeirat Baden-Württemberg und der Landestierschutzbund Baden-Württemberg mit seiner Pressemitteilung „Lämmern droht im Winter der Tod durch Erfrieren“.
Tierschutzforderung ist: Verlegung der Lammzeit in das wärmere Frühjahr oder – falls doch Ablammung im Winter: Geburten im Stall. Junge Lämmer, die bei Frost im Freien stehen, müssen unverzüglich zusammen mit ihren Mutterschafen aufgestallt werden.
Ein Praxisbericht aus dem Tierschutz bei Schafherden: „Massive Tierquälerei: Tote, abgemagerte und lahmende Schafe“ (PDF). Zu vergleichen ist auch der Artikel „Schafe verhungert, abgemagert, lahm“. Es geht dabei um den langjährigen Tierschutzfall einer großen Schäferei im Hunsrück, wobei es auch in jüngerer Vergangenheit noch grobe Tierschutzverstöße gab. Hätte es die Tierschutz-Verbandsklage bei Beginn meiner Tierschutzarbeit schon gegeben, so wäre der Betrieb schon lange stillgelegt. Der Beitrag ist ein Argument für die Tierschutz-Verbandsklage und so auf neue Weise aktuell. (Im Bild: Verendetes Mutterschaf auf der Winterweide, die Spuren des Todeskampfes sind noch im Schnee erkennbar. Vergrößerung durch Klick auf das Bild.)
Text und Bilder: Dr. Hilmar Tilgner